Influencer-Verträge: Richtig und wichtig!


It´s a match: Nach gründlicher Recherche haben Sie den passenden Influencer für Ihre Kampagne gefunden und dieser möchte gerne mit Ihnen zusammenarbeiten. Wie geht es nun weiter? Freie Gestaltung oder ein genaues Briefing, es gibt viele Möglichkeiten – ein Kooperationsvertrag sollte aber immer die Grundlage sein. Doch was gehört eigentlich alles in einen Influencer-Vertrag?
Das Thema Abmahnungen und die richtige Kennzeichnung von bezahlten Beiträgen ist spätestens seit dem »Rossmann Urteil« im Juni 2017 bei Marketing-Verantwortlichen an der Tagesordnung. Jeder, von einem Unternehmen in Auftrag gegebene, Beitrag muss ausreichend gekennzeichnet werden, ansonsten drohen Abmahnungen und bei Wiederholungstätern saftige Geldstrafen. Viele Marken und Influencer sind bereits sensibilisiert und kennzeichnen die Werbung ordnungsgemäß. In kleineren Branchen, wie z.B. in den Bereichen Jagd oder Angeln, ist die Kennzeichnung der Beiträgen von Influencern noch nicht gang und gäbe. Hier ist es an den Unternehmen, die Influencer auf die Kennzeichnungspflicht hinzuweisen, damit das Unternehmen vor Abmahnungen geschützt ist. Zu häufig wird sich noch darauf verlassen, dass Influencer von alleine korrekt kennzeichnen – dabei liegt die Verantwortung auf beiden Seiten. Um im Zweifel eine rechtliche Grundlage zu haben, empfiehlt es sich für Unternehmen einen Vertrag mit dem Influencer abzuschließen und diese Punkte schriftlich festzuhalten.
Verträge können bei Influencern schnell abschreckend wirken, gerade wenn man mit einem sehr jungen oder unerfahrenen Blogger zusammenarbeiten möchte. Bei einem Vertrag klingt bei vielen schnell das Wort »Abzocke« mit. Daher gilt es in der Kommunikation den Influencer für die Notwendigkeit eines solchen Vertrages zu sensibilisieren, denn im Zweifel ist auch der Influencer durch einen Kooperationsvertrag auf der sicheren Seite.
Bevor ein Vertrag aufgesetzt wird, sollte man sich als Unternehmen Gedanken über die genauen Bestandteile der Kooperation machen. Es stellt sich die Frage, was der Influencer genau tun soll und was er oder sie dafür als Aufwandentschädigung erhält – gibt es ein Honorar oder ein Produkt von Ihrer Firma? Wie lange soll die Kooperation andauern? Darf der Influencer parallel für andere Marken werben? Wie lange sollen die Beiträge auf seinem Profil bestehen bleiben? Erhalten Sie nach Ablauf der Kooperation ein Reporting? Dies sind nur einige Themen die in einem Vertrag aufgenommen werden können:
- Art der Influencer-Leistung
- Art und Höhe der Leistungsvergütung
- Beginn und Ende der Kooperation
- Wettbewerbsverbot
- Verschwiegenheit
- Haftung
- Kennzeichnungspflicht von Werbung
- Datenschutz
- Reporting der Kooperation
- Löschen von Beiträgen
- Konsequenzen bei Vertragsbruch
Die Verträge können sehr komplex sein und es gilt einiges zu bedenken, damit Sie auf der sicheren Seite sind. Es ist empfehlenswert einen solchen Vertrag von einem spezialisierten Rechtsanwalt aufsetzen zu lassen. Grundsätzlich empfehlen wir jede Kooperation, bei der ein Influencer einen Vorteil von Ihnen erhält, vertraglich zu regeln.
Bei einer Zusammenarbeit mit Outfluence müssen Sie sich um den Vertrag keine Sorgen machen. Jede vermittelte Influencer-Kooperation beruht auf einer vertraglichen Basis, welche die Interessen Ihrer Marke schützt. Sie sind interessiert? Weitere Informationen finden Sie unter: www.outfluence.de/marken